Der private Baumbesitzer beruft sich auf eine Fällgenehmigung, die ihm vor rund 25 Jahren von der Stadt Stuttgart erteilt wurde.
Nach der aktuellen Baumschutzverordnung der Stadt Stuttgart würde ihm dies jedoch versagt, da „Verschmutzung durch Laub“ kein hinreichender Grund mehr für eine Genehmigung darstellt. Der BUND Kreisverband Stuttgart hinterfragt die Gültigkeit der Genehmigung und appelliert an den Baumbesitzer die Bäume stehen zu lassen.
Denn, die zwei Pyramidenpappeln in der Wernlinstraße 1 sind etwas Besonderes im Stuttgarter Westen. Aufgrund der stattlichen Höhe von rund 40 Meter und der schlanken Form sind sie geradezu ortsbildprägend und stellen eine Landmarke für die dortige Umgebung dar.
Erstaunlich ist die gute Vitalität der Bäume und dies trotz der vielen Trockenjahre in letzter Zeit. Man kann keine größeren Dürreschäden feststellen. Da es wegen des Klimawandels in den Städten immer heißer wird, fungieren die Pappeln mit ihrem Schattenwurf und ihrer Verdunstungskälte als hervorragende und preisgünstige Klimaanlage. Für die Anwohner und die Bewohner der Umgebung ist dies eine enorme Steigerung ihrer Wohnqualität.
Nicht nur die Menschen, sondern auch zahlreiche Wildtiere profitieren von den großen Pappeln. Eichhörnchen, zahlreiche Vogel- und Fledermausarten, Schmetterlinge, Wildbienen u. a. Arten nutzen die Bäume als Lebensraum. Diese Funktionen werden immer wichtiger, denn große Bäumen im Stadtgebiet werden immer seltener.