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(BUND Baden.Württemberg
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B.Heinz )
Seit nunmehr über drei Jahren sind die BUND-Nachtretter*innen in der Region und inzwischen auch landesweit unterwegs mit dem Ziel, die Lichtverschmutzung durch unnötige nächtliche Beleuchtungen zu reduzieren. „Und das mit erfreulich großem Erfolg“, so Projektleiterin Brigitte Heinz vom BUND in Heidelberg, „denn die Botschaft ist leicht zu vermitteln: Indem man nachts unnötige Beleuchtung ausschaltet, leistet man einen großen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz und spart sogar noch Geld dabei“.
Anfang letzten Jahres hat auch die Landesregierung zum Schutz der Biodiversität nachgelegt und das NatSchG Baden-Württemberg in Sachen Beleuchtung in einem wesentlichen Punkt geändert: Seitdem ist die Beleuchtung von Fassaden aller baulichen Anlagen verboten. Galt dies bisher nur für Gebäude "in öffentlicher Hand", betrifft es jetzt auch gewerbliche und private Gebäude sowie die Kirchen. „Das Verbot nach § 21 NatSchG gilt im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr, soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist“, erläutert Heinz.
Die Lichtverschmutzung rückt immer mehr in den Fokus von wissenschaftlichen Untersuchungen und dabei zeigt sich auf erschreckende Weise, welchen großen Einfluss sie auf die Biodiversität, unsere Ökosysteme und auf die Gesundheit von uns Menschen hat. „Das betrifft ausnahmslos alle Arten, sowohl die nachtaktiven, denen wir die Nacht „stehlen“, als auch die tagaktiven, denen wir die Ruhephasen und Rückzugsorte nehmen“, so die Biologin. Denn alles Leben auf diesem Planeten hat sich an den Tag-Nacht-Rhythmus angepasst und keine andere Umweltbedingung war über Jahrmillionen der Evolution so unverändert berechenbar in ihrem Rhythmus. Mit dem Zuviel an künstlichem Licht haben wir das gehörig durcheinandergebracht. Außerdem wird durch überflüssige Beleuchtung immens viel Energie vergeudet – auch in Zeiten der LEDs.
Der BUND bittet die Bevölkerung, die Gewerbebetriebe und die Kirchengemeinden deshalb, sich an die neuen Vorgaben zu halten und dabei zu helfen, die Lichtverschmutzung in den Kommunen zu reduzieren.
Weitere Infos zum Projekt "Die Nachtretter": www.bund-bawue.de/nachtretter
Land Baden-Württemberg, Ministeriume für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Hinweise zu den Änderungen in § 21 Abs. 2 Naturschutzgesetz (NatSchG)
Auszug aus dem Gesetzestext: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-NatSchGBW2015V4P21/part/S
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