09. Juli 2020 | BUND, Energiewende, Klimawandel, Kohle, Lebenswertes Stuttgart
(pixybay / Dominic Wunderlich)
Wenn man ein Klimaschutzgesetz erlässt, muss man als Regierung auch das Nötige tun, um dieses umzusetzen.
So hat es der Verwaltungsgerichtshof BW aufgrund einer Klage der DUH Deutschen Umwelthilfe entschieden:
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt der DUH Recht: Die Landesregierung hätte bereits 2020 ein geeignetes Energie- und Klimaschutzkonzept vorlegen müssen.
Die Deutsche Umwelthilfe fordert vom Grünen Ministerpräsidenten Kretschmann effektive Sofortmaßnahmen, um die Klimaschutzvorgaben des Landes einzuhalten.
Stattdessen wurden jetzt die vom Verkehrsministerium beantragten und für mehr Klimaschutz durch besseren ÖPNV (Öffentlichen Personennahverkehr) erforderlichen Mittel aus dem Haushaltsentwurf des Landes gestrichen. Dagegen soll mehr Geld für Straßen ausgegeben werden.
Zur Erreichung der Klimaziele im Verkehrssektor ist es jedoch dringend erforderlich, dass der ÖPNV ausgebaut und der motorisierte Individualverkehr auf das Notwendige beschränkt wird.
Hierzu hat "Parents for Future" eine Petition gestartet. Bitte unterstützt die Aktion!
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