06. April 2021 | Nachhaltige Ernährung, Nahrungsmittel
Nach dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen der EnBW und der Stadt wurde nun ein Vergleich zwischen den Parteien erzielt. Für den BUND ist die Laufzeit des neuen Konzessionsvertrags von 17 Jahren jedoch nicht akzeptabel. Sie ist deutlich zu lang und verzögert die Umsetzung des Bürgerbegehrens 100 Wasser, zu dessen Umsetzung sich der Gemeinderat bereits 2011 einstimmig verpflichtet hatte.
„Wir gehen davon aus, dass die lange Laufzeit des Konzessionsvertrags Voraussetzung für eine außergerichtliche Einigung mit der EnBW war. Offensichtlich haben die Anteilseigner (Land und OEW) der EnBW freie Hand gelassen, und diese hat ihre Machtposition voll ausgespielt. Nun werden mittels überhöhter Wassergebühren die Taschen der Anteilseigner weitere 17 Jahre zu Lasten der Stuttgarter Bürger*innen gefüllt“, erklärt BUND-Vorstandsmitglied Dr. Michael Jantzer.
Nach zwölf Jahren Rechtsstreit in erster Instanz und angesichts der unklaren Rechtslage erscheint ein Vergleich dennoch vertretbar, da derzeit nicht absehbar ist, ob und wann die Gerichte die Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge einstufen und damit eine direkte Übertragung auf die Stadt zu einem fairen Preis ermöglichen werden.
„Positiv zu werten ist der begleitende Beschluss des Gemeinderats, die Bildung von Rücklagen für einen möglichen Rückkauf der Wasserversorgung einzufordern. Hierfür haben wir uns als BUND im Vorfeld stark gemacht. Leider wurden die bereits gebildeten Rücklagen aufgelöst und anderen Zwecken zugeführt“, so Clarissa Seitz, Vorsitzende des BUND Stuttgart.
Nur so kann sichergestellt werden, dass eine kommunale Übernahme der Wasserversorgung im Jahr 2042 realistisch bleibt und der Wille des Bürgerbegehrens letztlich umgesetzt wird. Wir werden wachsam bleiben.
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