BUND Kreisverband Stuttgart

Das Lieferkettengesetz - endlich fair wirtschaften?

11. März 2021 | Globale Gerechtigkeit, Klimawandel, Lieferkette

„Wir haben lange gerungen, wir haben lange verhandelt. Aber jetzt ist klar: das deutsche Lieferkettengesetz kommt – und zwar noch in dieser Legislaturperiode.“ Mit diesen Worten verkündeten die Minister Heil (SPD), Müller (CSU) und Altmaier (CDU) am 12. Februar ihren Kompromiss.

Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Kompromiss, denn die Anforderungen der Initiative Lieferkettengesetz und der Verfasser einer Gesetzesvorlage wurden deutlich abgestumpft.

Doch fangen wir mal von vorne an, was ist ein Lieferkettengesetz und wieso brauchen wir das?

Ein Lieferkettengesetz zieht Unternehmen für Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen entlang ihrer Lieferkette zur Verantwortung. Im idealsten Fall fällt eine zivilrechtliche Haftung an. Dies bringt Unternehmen dazu, ihre Lieferkette, vor allem im Ausland, genauer zu untersuchen und die Risikofaktoren als auch die Gesetzesverstöße zu beseitigen. Das Ziel ist, eine gerechte und umweltfreundliche Weltwirtschaft zu sichern.
In unserer heutigen, globalen Wirtschaft profitieren meist nur die großen Unternehmen, während in ihrer Lieferkette die Arbeiter*innen hungern, ausgenutzt werden und unter widrigen Arbeitsbedingungen leben und arbeiten müssen.

Ein Beispiel ist Kakao. Der Kakao ist eine milliardenschwere Wirtschaftsbranche, bei der die Erzeuger*innen mit hoch giftigen Pestiziden und ohne Schutzkleidung arbeiten. Sie verdienen einen Hungerlohn und Kinderarbeit steht auf der Tagesordnung. Hinzu kommt noch die Umweltzerstörung: Regenwaldabholzung und Boden-, sowie Trinkwasser-Kontaminierung durch die riesen Plantagen, die Anbauweise und Produktion.
In jedem Wirtschaftssektor sind solche Beispiele zu finden. Darum ist ein Lieferkettengesetz so wichtig! Wir wollen keine Menschrechtverletzungen und Umweltzerstörung Made in Germany, bzw. unter Beteiligung von Deutschland!

Daraus hat sich die Initiative Lieferkettengesetz gebildet. Zusammen mit verschiedenen Organisationen und Juristen wurde ein Gesetz verfasst, dass die Umwelt und die Menschenrechte entlang der Lieferkette schützt. Ein sehr ambitioniertes Projekt, dass nun jedoch in der Verhandlung mit den Politikern abgeschwächt wurde.

Durch Druck der Wirtschaftsverbände, des CDU-Wirtschaftsrats, des Bundeswirtschaftsministers und der Bundeskanzlerin, ist es zu gravierenden Kompromissen zu Gunsten der Wirtschaft gekommen. Hier eine kleine Zusammenfassung:

  1. Eine zivilrechtliche Haftung für die Unternehmen ist nicht vorhanden. Eine Sorgfaltspflicht wird stattdessen eingeführt.
  2. Nur Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern unterliegen diesem Gesetz. (Gefordert waren Unternehmen ab 250 Mitarbeitern).
  3. Die Reichweite der Sorgfaltspflichten bezieht sich nur noch auf direkte Vertragspartner der Unternehmen. Dabei handelt es sich also nur um Händler, Zulieferer und Zwischenunternehmer, die meist aus Deutschland oder Europa kommen. Diejenigen, am Anfang der Lieferkette, werden nur bei „anlassbezogene“ Risiken untersucht.
  4. Es sind keine Sorgfaltspflichten für Umweltzerstörung und Klimawandel vorgesehen.
     

Trotz der harten Kompromisse bietet das Gesetz Hoffnung und ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es ist eine gute Grundlage auf der aufgebaut werden kann, auf der wir uns jetzt aber nicht ausruhen dürfen. Die Initiative Lieferkettengesetz fordert alle Abgeordneten des Bundestages dazu auf, sich im Bundestag für Nachbesserungen des Lieferkettengesetzes stark zu machen.

Weitere, detailliertere Informationen findest Du hier:

Die Wahlen stehen bald an und somit haben wir alle die Chance uns für Umwelt und Menschenrechte zu entscheiden. Viel Erfolg beim Wählen wünschen wir Euch!

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb