BUND Kreisverband Stuttgart

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Endlich frei Durchatmen - wegweisendes Urteil für saubere Luft

27. Februar 2018 | Mobilität

Schutz der Gesundheit geht vor freie Fahrt für dreckige Diesel – Fahrverbote ab Anfang 2019 unvermeidlich

Der BUND Baden-Württemberg  begrüßt das heutige Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in Eigenregie der Bundesländer als wegweisend  für eine ernsthafte Luftreinhaltepolitik und den Schutz der Gesundheit der vom Verkehr betroffenen Bürgerinnen und Bürger. „Die heutige Entscheidung der obersten Verwaltungsrichter ist richtungsweisend und geht in ihrer Bedeutung weit über Stuttgart und Düsseldorf hinaus. Sie zeigt:  Die Landesregierungen müssen die Gesundheit ihrer Bürger*innen in allen übermäßig belasteten Städten schützen. Die freie Fahrt für dreckige Diesel ist endgültig vorbei. Die Städte und Gemeinden sind nicht länger ein rechtsfreier Raum, in dem der Autoverkehr fortlaufend gegen das Umweltrecht verstoßen darf. Die Grenzwerte zur Luftreinhaltung sind tatsächlich ein scharfes Schwert und kein zahnloser Papiertiger im Gutdünken der Autoindustrie“, erklärt Brigitte Dahlbender, Landesvorsitzende des BUND.

Der BUND fordert die Landesregierung auf, nun umgehend tätig zu werden und den Stuttgarter Luftreinhalteplan entsprechend den gerichtlichen Vorgaben zu ergänzen. „Fahrverbote in der bestehenden Umweltzone – und nicht nur auf einzelnen Straßen -  für besonders dreckige Dieselfahrzeuge sind ab Beginn des nächsten Jahres unvermeidlich und dürfen nicht länger auf die lange Bank geschoben werden. Das ist ein klarer Handlungsauftrag an die Landesregierung. Keine anderen Maßnahmen, auch nicht die von der Landesregierung  propagierten Nachrüstungen, sind in der Lage, zeitnah und schnellstmöglich die Grenzwerte einzuhalten“, so Dahlbender  Sie sieht darüber hinaus aber auch einen Handlungsauftrag für die weiteren 19 von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte in Baden-Württemberg. „Auch in diesen Städten muss das Land nun prüfen, ob die Grenzwerte für NO2 zeitnah nur durch Fahrverbote eingehalten werden können.“

Bundesregierung soll Weg für blaue Umweltplakette freimachen

„Das Urteil ist aber auch eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung, die bisher alle Initiativen für eine blaue Umweltplakette abgeblockt hat. Sie sollte nun nachsitzen und zügig die Rechtsgrundlage für eine blaue Plakette ab Anfang 2019 schaffen. Das wäre die sauberste Lösung, um einen unübersichtlichen Flickenteppich an unterschiedlichen Verkehrsbeschränkungen zu vermeiden“, sagt Dahlbender.

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