Pressemitteilung BUND Kreisverband Stuttgart
Stuttgart, 06.03.2023
Die Interessen der Landeshauptstadt in Sachen kommunaler Wasserversorgung finden in der aktuellen Landesregierung und der sie tragenden Parteien keine Resonanz und keine Unterstützung.
Aus diesem Grund hat Clarissa Seitz, die Vorsitzende des BUND Kreisverband Stuttgart und Dr. Michael Jantzer, Leiter des Arbeitskreises
Energiewende des BUND, einen offenen Brief an Landesregierung und die Franktionsvorsitzenden der Grünen und der CDU im Landtag gerichtet.
"Die der Allgemeinheit dienende öffentliche Wasserversorgung gehört als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge zum Kernbestandteil der durch Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich geschützten kommunalen Selbstverwaltung. Die Städte haben somit nicht nur das Recht, sondern vielmehr auch die Pflicht zur Daseinsvorsorge, der sie mit der Wasserversorgung bester Güte nachkommen müssen. Der Stadt Stuttgart ist diese
Möglichkeit aktuell verwehrt."
Rückfragen an:
Clarissa Seitz (Vorsitzende BUND Kreisverband Stuttgart): 0711/61970-30